Ab 8. Juni dürfen die Bayern wieder Regatten veranstalten !

An Pfingsten wird nicht nur der Heilige Geist ausgeschüttet: Ab dem 8. Juni 2020 wird das Vereinsleben im Segelsport wieder in vollem Umfang möglich sein, so lange einige grundsätzliche Regeln beachtet werden. Dies ergibt sich aus den Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung. Seit 29.5.2020 abends liegt dem BSV auch das Corona-Pandemie-Rahmenhygienekonzept-Sport vor, der daraufhin die Konsequenzen unverzüglich per Videokonferenz mit ca. 20 Vereinen diskutierte.

Unter der Beibehaltung von Abstandsgebot (1,5m), Kontaktbeschränkung (Haushaltszugehörigkeit und/oder direkte Verwandtschaft) und maximaler Veranstaltungs-Größe (innen 50, außen 100 Teilnehmer) sind nun möglich:

    • Die vollumfängliche Nutzung der Vereinsgrundstücke
    • Der Trainingsbetrieb mit bis zu 20 Personen im Freien
    • Wettkämpfe sind – soweit kontaktlos – zulässig
    • Teamkonstellationen für Regatta, Trainingsbetrieb, Wettfahrt- und Schiedsgerichtskommissionen werden durch die Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen reguliert
    • Die Gastronomie in den Vereinen muss den Vorschriften der Gastronomie-Verordnung im Innen – und Außenbereich genügen
    • Die Nutzung von Übernachtungsmöglichkeiten (auch auf Booten!) richtet sich nach der Verordnung über die Beherbergungsbetriebe (Nasszelle inkl. Toilette vorhanden)

Eine dramatische Verschlechterung der Infektionen würde zu einer sofortigen Komplettschließung der Vereine führen.

Details sind hier

 

 

© BYC

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© Ilja Wolf

31.05.2020 10:46 Alter: 4 yrs