Keine Regatten im Juni in Bayern

 

Die Videokonferenzen mit dem Bayerischen Seglerverband (BSV) und 20 weiteren Clubpräsidenten gingen weiter, um zu besprechen, wie die „5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (5. BayIfSchMV) in Abstimmung mit der Wasserschutzpolizei für den Regattabetrieb umgesetzt werden kann. Alle bayerischen Vereine haben sich für eine einheitliche Gangart entschieden.

Regatten können im Prinzip gesegelt werden (§ 9 Abs. 5 der 5. BayIfSchMV), aber die strengen Corona-Grundregelungen machen Regatten insbesondere für Bootsklassen, die mit mehr als 2 Personen pro Boot gesegelt werden, praktisch undurchführbar. Zu denken ist z.B. an H-Boote, Drachen, Melges, J/70, L-Booten, 45er, Solings, usw., die mit 3 Personen oder mehr zumeist in gemischten Teams aus mehreren Haushalten wettkampfmäßig gefahren werden.

 
Die Sach- und Rechtslage macht jedoch zuversichtlich: Die Infektionszahlen sind gut, weil die meisten Verantwortungsbewusstsein zeigen. Deshalb kann der BSV mit gutem Gewissen in den nächsten Diskussionen mit der Staatsregierung Mitte Juni auf weitere Lockerungen drängen. In anderen Bundesländern wurde die 2-Haushalte-Regelung bereits abgeschafft.

Die 5. BayIfSchMV ist hier

 

 

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05.06.2020 18:30 Alter: 4 yrs